Information für unsere minderjährigen BesucherInnen:

"Muttizettel" können während der Öffnungszeiten des Rathaus im Büro des Ordnungsamtes und am Samstag, den 15. Aug. 2015 in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr (somit noch vor Beginn des Rock-Godi)

im Gebäude des Betriebshofes Loeweg, Wachtendonk, ausgehändigt und nach den erforderlichen Unterschriften der Beteiligten durch die Mitarbeiterin der Jugendarbeit, Frau Klatzek, gegengezeichnet werden.


Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges und zusätzliches Angebot der Gemeinde Wachtendonk, welches ihr nutzen könnt.


Link zu der Seite mit dem notwendigen Formular: https://www.wachtendonk.de/de/inhalt/kinder-jugend/ oder über den Button (s. unten)


„Erziehungsbeauftragte Person“

Wer kann „erziehungsbeauftragte Person“ sein?

Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (Elternteil oder Vormund) zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um

• Erzieher/innen im Internat/Heim

• Pädagogen und Pädagoginnen in der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendhilfe

• Betreuer/innen in Vereinen

• Lehrer/innen

• Ausbilder/innen

• Verwandte

• Freunde der Eltern

• volljährige Geschwister oder

• volljährige Freunde/Freundinnen der jungen Menschen handeln.


Empfehlungen für Eltern

• Sie sollten die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen.

• Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Kind oder dem/der Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum, Zigaretten).

• Treffen Sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z. B. Rückkehrzeit).

• Prüfen Sie, ob der oder die von Ihnen Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt. Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht möglich.

• Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsauftrag weiterhin bei den Eltern, auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!

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